Was bedeutet Digitalisierung eigentlich genau?
Nicht ohne Grund fragt mancher Bäcker, warum er mit seinem kleinen Laden irgendetwas mit der Digitalisierung am Hut haben sollte. Dabei geht es allerdings nicht automatisch um Begriffe wie künstliche Intelligenz. Gerade im Handel stellen digitalisierte Geschäftsprozesse neue Herausforderungen an die Unternehmer. Nehmen wir nur die berüchtigte Kassenbon-Pflicht: Viele Probleme hätten sich umgehen lassen, wenn die betroffenen Unternehmen rechtzeitig digitale Alternativen eingerichtet hätten. Denn dass der Nachweis über die Zahlungsbuchung tatsächlich über einen Papierzettel erfolgen muss, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Bei rein digital abgewickelten Zahlungen ließe sich das System eigentlich papierlos gestalten.
Doch auch andere Prozesse laufen dank Digitalisierung wesentlich effizienter und am Ende kostensparender ab, wenn man es richtig angeht. Dazu zählen unter anderem die Präsenz im Internet, das Onlinemarketing, die Erschließung digitaler Märkte und nicht zuletzt die IT-Sicherheit. Probleme tauchen jedoch immer dann auf, wenn es um die konkrete Umsetzung geht. Die staatliche Förderung bezieht sich daher nicht nur auf den finanziellen Bereich (der immerhin bis zu 50 Prozent der Kosten ausmacht, die durch digitale Transformation und Beratung entstehen). Vielmehr stellt der Staat den Mittelständlern kompetente Hilfe in Form der autorisierten Go-Digital-Agenturen zur Seite.
Das folgenden Video zeigt auf, warum die mit der Digitalisierung einhergehende digitale Transformation als Chance und nicht so sehr als Problem zu begreifen ist.
Wer kann vom Go-Digital-Förderprogramm profitieren?
Nicht alle Unternehmen können Fördermittel aus dem Go-Digital-Programm bekommen. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Die staatliche Förderung steht Unternehmen zur Verfügung, die:
- weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen
- eine Betriebsstätte bzw. Niederlassung in Deutschland betreiben
- nicht mehr als 20 Millionen Euro Umsatz im Vorjahr erzielt haben
- für De-minimis-Beihilfen infrage kommen
Förderfähig sind somit KMU der gewerblichen Wirtschaft und aus dem Handwerk. Die Branchen spielen dabei keine Rolle. Zudem werden unter Umständen neue Geschäftsmodelle, Existenzgründungen und vergleichbare Firmen gefördert, sofern der Geschäftsbetrieb ausreichende Umsätze erkennen lässt. Nicht förderfähig sind beispielsweise freie Berufe, nebenberuflich Selbstständige, gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen, Religionsgemeinschaften, insolvente Firmen, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft bzw. Fischereiwirtschaft oder Aquakultur sowie Unternehmen für Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Rechtsberatung, Steuerberatung etc.
Welche Leistungen bietet eine Go-Digital-Agentur?
Der Vorteil einer autorisierten Go-Digital Agentur liegt darin, dass es sich nicht nur um eine einfache Marketingagentur handelt, sondern dass gewisse Analyse- und Beratungsleistungen Teil des Angebots sind. Somit sehen sich die Agenturen als Partner der von ihnen betreuten Unternehmen. Typische Leistungsangebote umfassen etwa die Analyse der aktuellen Situation am Onlinemarkt sowie die Erarbeitung eines tragfähigen Konzepts für das digitale Marketing. Nicht selten bieten die Agenturen einen Full-Service, was die Abläufe erleichtert. Wichtig ist natürlich die Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel, die über das staatliche Go-Digital-Programm zur Verfügung stehen. Das beschleunigt nicht nur den ganzen Prozess, sondern sorgt auch dafür, dass klassische Fehler vermieden werden, die einen negativen Förderbescheid oder sogar die Rückforderung bereits gezahlter Mittel zur Folge haben können. Wählt man eine Agentur, die alles aus einer Hand anbietet, sinkt die Wahrscheinlichkeit für Fehler, während sich die Effektivität aller Analyse- und Beratungsleistungen signifikant erhöht.