D&O-Versicherung: Wann sich die Haftpflichtversicherung für Manager & Geschäftsführer lohnt [inkl. Tarifvergleich]

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 20 Januar, 2024
Lesezeit Minuten.
Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstandsmitglieder und andere Führungskräfte übernehmen besondere Verantwortung. Fehler dieser Personen lassen sich nie ganz ausschließen, können aber hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Eine Versicherung dieser Risiken ist deshalb nicht über eine normale Betriebshaftpflicht möglich. Die Lösung ist eine D&O-Versicherung. Erfahren Sie, wann diese leistet, wie viel sie ungefähr kostet und auf welche Klauseln Sie achten müssen.  

D&O-Versicherung – die Absicherung für Führungsorgane

Im Gegensatz zu anderen Angestellten haften Führungskräfte persönlich mit dem Privatvermögen für ihre Fehler, denn diese ziehen meist ungleich höhere Schadenssummen nach sich. Falls durch die Fehlentscheidung eines Führungsgremiums ein Schaden entstanden ist, haften sogar alle Mitglieder gesamtschuldnerisch.

Dieses Risiko federt die Directors-and-Officers-Versicherung ab. Sie ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

  • Haftpflichtversicherung für Führungskräfte und -organe
  • Versichert Vermögensschäden
  • Abschluss durch das Unternehmen für seine Führungskräfte oder von einer Person für sich selbst

Das sind die wesentlichen Unterschiede zur herkömmlichen Vermögensschadenshaftpflicht:

  • Auch Versicherung von Schäden, die dem eigenen Unternehmen entstanden sind (nicht nur Schadenersatzansprüche Dritter)
  • Abdeckung spezieller Risiken von Führungsaufgaben
  • Entsprechend hohe Deckungssummen

Für wen ist die D&O-Versicherung sinnvoll?

Wie der Name andeutet, ist die D&O-Versicherung für Manager und Geschäftsführer konzipiert. Die Zielgruppe ist jedoch nicht nur auf diese Funktionen beschränkt. Auch Mitglieder von Aufsichtsräten oder Beiräten und leitende Angestellte wie Prokuristen werden versichert. Zudem eignet sich die Versicherung nicht nur für Unternehmen, sondern auch für gemeinnützige Vereine und Genossenschaften.

Folgende Personen lassen sich mit einer D&O-Versicherung haftpflichtversichern:

  • Manager (u. a. CEO, CTO, CCO, CFO, COO)
  • Interimsmanager
  • Geschäftsführer
  • geschäftsführender Gesellschafter
  • Vorstände
  • Aufsichtsräte
  • Verwaltungsräte
  • Beiräte
  • Prokuristen
  • Generalbevollmächtigte
  • Sonstige leitende Angestellte
DO-Versicherung-Diese-Personen-werden-haftpflichtversichert

Auch für Start-ups und andere Existenzgründer ist die D&O-Versicherung ein Thema. Allerdings braucht man im Normalfall für den Abschluss der Versicherung zum Zweck der Risikobewertung die Bilanzen der letzten drei Jahre. Diese sind nach einer Neugründung natürlich noch nicht vorhanden. Es gibt jedoch vereinzelt auch Versicherer mit Angeboten für Gründer, die anhand des Businessplans eine Bewertung vornehmen und so auch für junge Unternehmen einen Versicherungsschutz bieten.

D&O-Versicherungen für die eigenen Angestellten und Führungsorgane können grundsätzlich nur juristische Personen (Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine) abschließen. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist diese Versicherung unüblich, da die Geschäftsführungsbefugnis beim Inhaber beziehungsweise bei den Gesellschaftern liegt. Selbst wenn es sich um relativ große Unternehmen mit mehreren angestellten Führungskräften handelt, so ist deren Haftung als Angestellte beschränkt.

Aber auch für juristische Personen ist eine D&O-Versicherung nicht in jedem Fall sinnvoll. Folgende Punkte sprechen jedoch dafür:

  • Das Unternehmen ist relativ groß und verzweigt.
  • Bei Fehlern stehen große Summen auf dem Spiel.
  • Es gibt mehrere Personen mit Führungsverantwortung, die persönlich haftbar gemacht werden können.
  • Die Entscheidungswege sind komplex.
  • Im Alltagsgeschäft sind umfassende Vertragsbedingungen und/oder Compliance-Regelungen zu beachten.

Diese Risiken deckt die Directors-and-Officers-Versicherung ab

Bei der D&O-Versicherung unterscheidet man die Innen- und die Außenhaftung. Die Innenhaftung bezieht sich auf Schäden, die dem Unternehmen selbst aufgrund falscher Handlungen oder Entscheidungen eines leitenden Angestellten oder Funktionsträgers entstehen. Bei der Außenhaftung geht es um Schäden, die Dritten entstehen, zum Beispiel einem Kunden, einem Gläubiger oder der öffentlichen Hand.

Abgesichert sind dabei Vermögensschäden, die ihre Ursache in einer falschen Auswahlentscheidung, unzureichender Überwachung oder allgemein im Rahmen der organisatorischen Tätigkeit haben. Die Pflichtverletzung darf jedoch nicht mit Vorsatz oder wissentlich begangen worden sein.

Beispiele für Schadensfälle:

  • Im Rahmen eines umfangreichen Investitionsprojekts kommt es zu falschen Informationen bei der Beauftragung des Lieferanten. Dadurch entstehen dem Unternehmen hohe Zusatzkosten.
  • Ein Geschäftsführer versäumt die Frist zur Beantragung von Fördermitteln.
  • Ein Manager stellt einen neuen Mitarbeiter ein, ohne seine Zeugnisse sorgfältig zu prüfen. Dieser hatte aber falsche Informationen zu seiner Qualifikation geliefert und begeht aufgrund fehlender Kompetenz einen schwerwiegenden Fehler.
  • Eine Rechnung wurde ohne Kontrolle abgezeichnet. Durch einen Tippfehler war der Rechnungsbetrag viel zu niedrig.

Zu den Leistungen der Versicherung gehört zum einen die Rechtsschutzfunktion zur Abwehr unbegründeter Ansprüche. Das bedeutet, die Versicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten. Zum anderen begleicht sie Vermögensschäden bei begründeten Forderungen, aber keine Sach- und Personenschäden. Zu beachten ist, dass immer die versicherte Person anspruchsberechtigt ist, nicht das Unternehmen als Versicherungsnehmer. Der Versicherungsschutz gilt bei den meisten Tarifen auch im Ausland. Einschränkungen gibt es lediglich für Australien, die USA, Kanada und Hongkong.

Grenzen der D&O: Diese Risikoabdeckungen sind nicht in der Versicherung enthalten

Es gibt Situationen, in denen eine D&O-Versicherung nicht oder nur eingeschränkt leistet. Das betrifft im Wesentlichen folgende Fälle, wobei es zwischen den einzelnen Tarifen auch Unterschiede gibt. Achten Sie deshalb auf entsprechende Klauseln im Vertrag:

  • Vorsatz: Wurde der Fehler vorsätzlich begangen, ersetzt die Versicherung den Schaden nicht. Dafür muss der Vorsatz jedoch rechtskräftig festgestellt worden sein.
  • Nicht nachgewiesene Ansprüche: Wer Forderungen stellt, muss das Fehlverhalten der versicherten Person nachweisen können, also nicht nur eine Behauptung aufstellen. Wurde jedoch ein Schaden festgestellt, kommt es zur Beweislastumkehr und der Versicherte muss beweisen, dass er seine Pflichten nicht verletzt hat.
  • Eigenschäden: Hält die versicherte Person Anteile am Unternehmen über einer vereinbarten Geringfügigkeitsgrenze, wird die Erstattung der Schadenssumme entsprechend der Beteiligungsquote gemindert. Viele Versicherer verzichten jedoch auf diesen Eigenschadenausschluss.
  • Mangelnde Eignung: Die Versicherung kann ihre Leistung verweigern, wenn die versicherte Person für ihre Aufgabe unzureichend qualifiziert oder erfahren ist.
  • Dienstleistungsausschluss: Es sind nur Handlungen versichert, welche die Person in ihrer Führungsfunktion erbracht hat, aber keine zusätzlichen Dienstleistungen, die nicht in diesen Bereich gehören.
  • Aufgebrauchte Deckungssumme: Die Versicherungssumme wird pro Periode (meist pro Jahr) vereinbart. Ist diese aufgebraucht, zahlt die Versicherung auch bei berechtigten Ansprüchen nichts.

Damit die Versicherung leistet, muss ein Schadenersatzanspruch gegen die versicherte Person bestehen. Das heißt, es ist nachzuweisen, dass eine Person gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen verletzt hat. Dafür sind im Normalfall gerichtliche Einzelfallprüfungen erforderlich. Grundlagen für den Nachweis können Gesetze wie das AktG, GmbHG oder GenG, Verträge (auch der Arbeitsvertrag für Führungskräfte) oder interne Compliance-Regelungen sein. Letztere regeln z.B., ab welcher Investitionssumme die Zustimmung welcher Personen notwendig ist. Zu den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen gehört auch, dass betriebswirtschaftliche Grundregeln eingehalten werden müssen, was natürlich oft Auslegungssache ist.

Wie viel kostet eine Directors-and-Officers-Versicherung?

Die Kosten für eine D&O-Versicherung hängen im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:

  • Deckungssumme
  • Versicherungsumfang (Zusatzleistungen, Ausschlüsse)
  • Anzahl der zu versichernden Personen
  • Tochterunternehmen
  • Unternehmensgröße
  • Branche und Unternehmensgegenstand
  • Umsatzhöhe

Betrachten Sie für die Wahl der Deckungssumme, welche im Schadenfall maximal gezahlt wird, 10 bis 15 Prozent des Jahresumsatzes als Richtwert. Es spielen aber auch individuelle Faktoren wie Rechtsform, Branche, Anzahl der versicherten Personen, Konzernstrukturen sowie die üblichen Auftragswerte eine Rolle. Für kleinere Betriebe gibt es Verträge mit einer Deckungssumme ab 100.000 Euro. Im Mittelstand sind zwischen 1 und 5 Mio. Euro üblich.

Selbstbehalte zur Minderung der Versicherungsbeiträge sind bei der D&O-Versicherung eher unüblich. Eine Ausnahme gilt jedoch für Vorstände von Aktiengesellschaften. Diese sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens 10 % der Schadenssumme und maximal das 1,5-fache ihres Jahresfestgehaltes selbst zu tragen. Es ist den Vorständen jedoch erlaubt, sich mit einer privaten D&O-Selbstbehaltsversicherung auch gegen dieses Risiko abzusichern.

Während der Jahresbeitrag bei großen Aktiengesellschaften mit Konzernstrukturen mehrere Tausend Euro beträgt, lassen sich kleinere, gemeinnützige Vereine schon ab 500 Euro pro Jahr versichern. Wenn Sie sich selbst als Einzelperson versichern möchten, ist das bei einer Deckungssumme von 100.000 Euro für etwa 300 Euro pro Jahr möglich.

Die folgende Tabelle zeigt weitere Beispiele:

BEISPIELDECKUNGSSUMMEJAHRESBEITRAG (CIRCA)
GmbH, IT-Dienstleistung, 2 Mio. € Jahresumsatz 250.000 € 700 €
500.000 € 1.000 €
GmbH, Metallverarbeitungsbetrieb, 5 Mio. € Jahresumsatz 500.000 € 1.300 €
1 Mio. 1.700 €
Gemeinnütziger Verein im sozialen Bereich, 2 Mio. € Jahresumsatz 250.000 € 500 €
500.000 € 800 €

Lassen Sie sich Angebote vorschlagen, die zu Ihrem Betrieb passen. Das ist mit dem folgenden Vergleich möglich. Wählen Sie dafür die Managerhaftpflicht aus.

2024: Anbieter für D&O-Versicherungen

Achten Sie beim Vergleich der Tarife verschiedener Versicherer nicht nur auf den Beitrag, sondern auch auf die eingeschlossenen Leistungen. Die Tabelle zeigt eine Auswahl der wichtigsten Kriterien.

ANBIETERNACHMELDE-FRIST*RÜCKWÄRTS-DECKUNG**DECKUNGS-
SUMME SACHSCHADEN
KÜNDIGUNGS-
VERZICHT IM SCHADENSFALL
KONTAKT
Gothaer Logo
Gothaer
12 Monate, Verlängerung auf 5 Jahre möglich jaWiderspruchsrecht neinHIER KLICKEN
Hiscox Logo
Hiscox
120 Monate jaZustimmung des Versicherers erforderlich jaHIER KLICKEN
Allianz Logo
Allianz
Optional 3 oder 5 Jahre bzw. unbegrenzt jaZustimmung des Versicherers erforderlich neinHIER KLICKEN
Zurich Logo
Zurich Gruppe Deutschland
60 Monate jaVersicherer hat Widerspruchsrecht neinHIER KLICKEN
HDI Logo
HDI Gerling
5 Jahre, bei Ausscheiden durch Ruhestand oder aus gesundheitlichen Gründen 10 Jahre jaVersicherer hat Widerspruchsrecht neinHIER KLICKEN

* NACHMELDEFRIST (Haftung nach Vertragsende)
** RÜCKWÄRTSDECKUNG (Regulierung vor Versicherungsbeginn entstandener Schäden)

Persönliche D&O-Versicherung versus D&O-Versicherung für Unternehmen

Die klassische Variante der D&O-Versicherung besteht darin, dass ein Unternehmen als Versicherungsnehmer die eigenen Führungskräfte absichert. Diese profitieren davon, da ihr Privatvermögen geschützt wird. Aber auch das Unternehmen zieht einen Nutzen daraus, denn mitunter sind sonst im Ernstfall hohe Schadenssummen nicht vollstreckbar. Denn bei einem Schaden im Innenverhältnis ist es ohne Versicherung möglich, dass die zum Schadenersatz verpflichtete Person diesen nicht begleichen kann und das Unternehmen keine oder eine verminderte Entschädigung erhält. Auch psychologische Faktoren spielen eine Rolle, denn ein übervorsichtiges Management beeinflusst die Führungsqualität in der Regel eher negativ.

Alternativ oder ergänzend zur Versicherung über das Unternehmen gibt es aber auch die Möglichkeit, dass sich Führungskräfte privat selbst versichern. Das kann sinnvoll oder notwendig sein, wenn das Unternehmen keine D&O-Versicherung abgeschlossen hat oder die Deckungssumme zu gering ist. Empfehlenswert ist die D&O-Versicherung auch für AG-Vorstände als Selbstbehaltsversicherung. Denn wie oben bereits erwähnt, müssen diese im Schadensfall einem bestimmten Anteil der Summe selbst tragen.

Eine private Versicherung bietet aber auch noch weitere Vorteile:

  • Die Person kann auch für Führungsaufgaben in mehreren Firmen oder Organisationen versichert werden.
  • Beim Wechsel des Unternehmens bleibt die Versicherung bestehen, sollte aber angepasst werden.
  • Auch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen können Manager noch haftbar gemacht werden. Wenn die Unternehmensversicherung diese Nachhaftung nicht ausreichend abdeckt, bietet die private Versicherung weiterhin Schutz.
  • Die Versicherungsbedingungen können selbst ausgehandelt werden.
  • Eine private Versicherung erlaubt größeren Einfluss bei der Schadensabwicklung, sodass sich persönliche Ansprüche besser durchsetzen lassen.
  • Der Versicherungsschutz kann nicht durch Zahlungsverzug des Unternehmens erlöschen.
  • Der private Versicherungsschutz erlischt nicht, wenn die Unternehmensversicherung gekündigt wird.
  • Die Deckungssumme muss im Schadenfall nicht mit anderen Personen geteilt werden.

Diesen Vorteilen stehen einige mögliche Nachteile gegenüber:

  • Die Beiträge müssen selbst gezahlt werden.
  • Die Deckungssummen sind im Normalfall geringer.
  • Der Leistungsumfang ist im Vergleich zur Unternehmensversicherung oft eingeschränkt.

5 Tipps für die Auswahl Ihrer Directors-and-Officers-Versicherung

Bestimmte Leistungen sind in einigen Verträgen enthalten, in anderen nicht. Achten Sie besonders auf die folgenden Klauseln:

  1. 1
    Rückwärtsdeckung: Es kann vorkommen, dass Schadenersatzansprüche zwar nach Abschluss des Versicherungsvertrags geltend gemacht werden, der Schaden aber bereits vorher entstanden ist. Diese Fälle sind durch die D&O-Versicherung abgedeckt, sofern eine Rückwärtsdeckung vereinbart wurde. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses weder dem Unternehmen als Versicherungsnehmer noch der versicherten Führungskraft bekannt war.
  2. 2
    Nachmeldefristen: Schadenersatzansprüche gegen Manager und Führungsorgane verjähren erst nach einer bestimmten Frist. Diese beträgt zum Beispiel bei AG-Vorständen 10 Jahre nach der Entstehung des Schadens. Das bedeutet, Führungskräfte werden oft auch nach Auslaufen eines Versicherungsvertrags oder nach Ausscheiden aus dem Unternehmen mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert, obwohl die Ursache während der Versicherungszeit entstand.
    Diese Schäden sind mitversichert, wenn im Vertrag eine ausreichend lange Nachmeldefrist vereinbart wurde. Diese läuft ab dem Zeitpunkt der Schadensverursachung. Achten Sie darauf, dass die für Ihren Betrieb geltenden individuellen gesetzlichen Haftungsfristen durch die vereinbarte Nachmeldefrist abgedeckt sind.
  3. 3
    Kontinuitätsgarantie: D&O-Versicherungsverträge laufen in der Regel ein Jahr und werden dann verlängert. Mitunter kommt es im Rahmen dieser Verlängerung zur Reduzierung der Versicherungssumme oder zum Ausschluss bestimmter Leistungen. Diese Bedingungen gelten dann auch für Schäden, die während der vergangenen Versicherungsperiode entstanden sind, für die aber erst nach Änderung der Bedingungen Schadenersatzforderungen gestellt werden.
    Das lässt sich verhindern, wenn im Vertrag eine Kontinuitätsgarantie vereinbart wird. Die schlechteren Bedingungen gelten dann nur für die Zukunft, aber nicht rückwirkend.

  4. 4
    Wahl des Anwalts: Eine freie Anwaltswahl ist bei Haftpflichtversicherungen wie der D&O-Versicherung nicht üblich. Der Versicherer hat hier immer zumindest ein Widerspruchsrecht. Allerdings ist es bei solchen Versicherungsfällen für die Erfolgsaussichten wichtig, spezialisierte D&O-Anwälte beauftragen zu können. Im Versicherungsvertrag sollte deshalb geregelt sein, wie der Anspruch auf hochqualifizierte Beratung sichergestellt werden kann.
  5. 5
    Mediationsverfahren: Achten Sie darauf, dass die Versicherung auch die Kosten eines Mediationsverfahrens übernimmt. Diese Alternative zum gerichtlichen Verfahren, welches mehrere Jahre dauern kann, ist meist deutlich schneller abgeschlossen. Außerdem wird das öffentliche Ansehen des Unternehmens und der versicherten Personen dadurch weniger stark beschädigt.
DO-Versicherung-Auf-diese-Klauseln-sollten-Sie-achten

Rundum abgesichert: Diese Versicherungen lohnen sich in Kombination mit der D&O-Versicherung

Es gibt noch eine Reihe weiterer Versicherungen, die für Ihr Unternehmen wichtig oder zumindest sinnvoll sein können, zum Beispiel diese:

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Damit schützen Sie Ihr Unternehmen vor Schadenersatzforderungen bei Sach-, Personen- und Vermögensfolgeschäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit Dritten entstanden sind.
  • Berufshaftpflichtversicherung: Diese versichert die speziellen Risiken bestimmter Berufe und wird jeweils von der Person abgeschlossen, die sich selbst versichern möchte.
  • Vermögensschadenshaftpflichtversicherung: Sie kann zusätzlich als Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden und greift bei echten Vermögensschäden, die nicht als Folge von Sach- oder Personenschäden entstanden sind.
  • Inhaltsversicherung: Schäden an der Betriebseinrichtung durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und gegebenenfalls weiteren Ursachen werden dadurch abgesichert.
  • Warenkreditversicherung: Damit schützen Sie sich vor dem Kreditausfallrisiko bei gewährten Lieferantenkrediten.

Denken Sie als Unternehmer aber auch an Ihre privaten Versicherungen. Dazu gehört die private oder freiwillige Krankenversicherung. Natürlich ist die Krankenversicherung für Freiberufler ebenfalls von Bedeutung. Gleiches gilt für die Krankenversicherung für nebenberuflich Selbstständige. Aber auch Altersvorsorge, Unfallversicherung und Lebensversicherung sind wichtige Themen.

Fazit zur D&O-Versicherung

Manager und Mitglieder von Führungsorganen tragen eine besonders hohe Verantwortung und sind dem Risiko hoher Schadensersatzforderungen ausgesetzt. Eine Versicherung über die Betriebshaftpflicht ist deshalb oft nicht möglich, was aber erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße gilt.

In diesem Fall hilft die D&O-Versicherung, das Risiko abzufedern. Die Besonderheit besteht darin, dass ein Unternehmen Versicherungsnehmer, aber die Führungskräfte die versicherten Personen sind. Alternativ kann auch eine private Directors-and-Officers-Versicherung Vorteile bieten.


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Jetzt mit Roul Radeke, dem Autor dieses Beitrags vernetzen:

Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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