„Selbststaendigkeit.de hatte mir empfohlen, einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu beantragen! Ich hatte vorher noch nie davon gehört. Aber ich kann es nur weiterempfehlen. Die Bundesagentur für Arbeit hat meinen Antrag bewilligt und die Gebühren für das Coaching vollständig übernommen. Einfach bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter nachfragen!“
AVGS Gründercoaching – kostenlos, persönlich und ohne Risiko
Du musst dich nicht heute entscheiden.
Wir prüfen gemeinsam, ob Selbstständigkeit für dich sinnvoll ist.






Du bist unsicher?
Genau dafür ist AVGS da.
AVGS Gründercoaching: Risikofreie Validierung Ihrer Existenzgründung
Die Entscheidung für eine Selbstständigkeit ist ein lebensverändernder Schritt. Mit dem AVGS Gründercoaching bieten wir Ihnen einen geschützten Raum, um dieses Vorhaben auf ein solides fachliches Fundament zu stellen – zu 100% staatlich gefördert und ohne finanzielles Eigenrisiko.
Das Team von Selbstständigkeit.de unter der Leitung von Roul Radeke (MBA) unterstützt Sie dabei, Klarheit zu gewinnen. Unser Ansatz ist ergebnisoffen: Wir klären nicht nur das Wie, sondern prüfen primär das Ob einer Gründung.

Gründungsberater
Maximale Entscheidungssicherheit ohne Gründungszwang
Was ist das AVGS Gründercoaching nach § 45 SGB III?
Für wen ist die geförderte Gründungsberatung geeignet?

So läuft das AVGS Gründercoaching ab

Für wen ist die geförderte Gründungsberatung geeignet?
„Mein Coach war für mich mehr als nur ein Dozent mit Praxiserfahrung. Er war für mich Vorbild, Mentor und Mutmacher! Dank seiner Expertise und seines Zuspruchs bin ich heute stolze Unternehmerin.
Danke an Selbststaendigkeit.de für das klasse Coaching!“
"Ich hatte es schon mit einigen Pauschallösungen aus dem Internet versucht. Aber ein eigenes Unternehmen gründet man eben nicht mit einer Anleitung aus dem Internet. Das individuelle Coaching von Selbststaendigkeit.de hat mir gezeigt, wo echter Handlungsbedarf ist, bevor ich die nächsten Schritte einleiten kann. Wir haben einen Businessplan erstellt, damit ich den Gründerzuschuss beantragen konnte und Intensivcoachings in Buchhaltung und Steuern gemacht. Das war alles sehr empfehlenswert”
“Ich wusste gar nicht, wo ich anfangen sollte. Aber meine Sorgen waren so gut wie weg, nachdem ich gemeinsam mit meinem Coach einen stichhaltigen Businessplan erstellt hatte und Intensivcoachings in Buchhaltung und Onlinemarketing bekommen habe. Auch top: der Kontakt zu Selbststaendigkeit.de besteht weiter und hat auch im Nachgang für neue Kunden gesorgt.”
Warum wir zuerst prüfen – und nicht verkaufen
Warum das Experten-Coaching bei Selbstständigkeit.de den Unterschied macht
Während Coaches lediglich motivieren, liefern wir kaufmännische Substanz.

Ihre Vorteile auf einen Blick
Deutschlandweites AVGS Gründercoaching
- Aachen
- Augsburg
- Berlin
- Bergisch-Gladbach
- Bremen
- Bonn
- Braunschweig
- Chemnitz
- Dortmund
- Dresden
- Düsseldorf
- Duisburg
- Erfurt
- Essen
- Frankfurt
- Freiburg
- Hamburg
- Hannover
- Kiel
- Köln
- Kaiserslautern
- Krefeld
- Karlsruhe
- Leipzig
- Ludwigsburg
- Ludwigshafen
- Lüneburg
- Mannheim
- München
- Nürnberg
- Potsdam
- Pforzheim
- Schwerin
- Stuttgart
- Zwickau
- Wuppertal
Egal ob in Berlin, Stuttgart, Hamburg oder einer anderen Stadt: An unserem AVGS Gründercoaching können Sie deutschlandweit teilnehmen. Denn das Coaching erfolgt online, wodurch es nicht von Bedeutung ist, wo Sie Ihren Wohn- oder Firmensitz haben.
Häufige Fragen (FAQ) - Kompetent beantwortet
Eine Ablehnung des AVGS-Antrags ist kein Ausschlusskriterium, sondern in vielen Fällen der Beginn eines geordneten Widerspruchsverfahrens. Du hast nach Erhalt des schriftlichen Ablehnungsbescheids einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter einzulegen (§ 84 SGG). Wichtig: Der Bescheid muss eine konkrete Begründung enthalten – darauf hast du einen Rechtsanspruch.
Die häufigsten Ablehnungsgründe sind nicht inhaltlich, sondern formal: eine nicht überzeugend dargelegte Notwendigkeit des Coachings, eine zu früh erfolgte Gewerbeanmeldung oder eine zu vage formulierte Geschäftsidee. Das ist gut, denn diese Punkte lassen sich gezielt nachbessern.
Du hast in der Regel drei Optionen: Widerspruch einlegen mit einer fundierten Begründung, die direkt auf die Ablehnungspunkte eingeht; einen neuen Antrag stellen, nachdem du dein Konzept und deine Argumentation überarbeitet hast; oder bei Bürgergeld-Bezug das Gespräch mit einer anderen Vermittlungsfachkraft suchen, da der AVGS hier eine Ermessensleistung ist.
Wichtig zu wissen: Beziehst du seit mindestens sechs Wochen ALG I, hast du in vielen Fällen einen Rechtsanspruch auf den AVGS – ein pauschaler Verweis auf den „Vermittlungsvorrang" ist nicht zulässig. Bei Bürgergeld liegt die Bewilligung im Ermessen deines Sachbearbeiters, was eine sorgfältige Vorbereitung umso wichtiger macht.
Wir unterstützen dich kostenlos beim Widerspruch oder bei der Vorbereitung eines neuen, stichhaltigen Antrags – inklusive Argumentationshilfe für das nächste Gespräch mit deiner Vermittlungskraft.
Nein. Eine Gewerbeanmeldung nach Abschluss des AVGS-Gründercoachings ist nicht verpflichtend. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III dient ausdrücklich der „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit" – also der Prüfung, Vorbereitung und Entwicklung einer Geschäftsidee. Die Entscheidung, ob du am Ende tatsächlich gründest, liegt ausschließlich bei dir.
Genau das macht das AVGS-Gründercoaching so wertvoll: Es ist einer der wenigen geförderten Räume, in dem du ergebnisoffen prüfen kannst, ob die Selbstständigkeit der richtige Weg für dich ist. Ein Coaching, das ehrlich zu dem Ergebnis kommt, dass du aktuell nicht gründen solltest, hat dir möglicherweise eine existenzbedrohende Fehlentscheidung erspart – und ist damit ein vollwertiges Ergebnis.
Wichtig ist die richtige Reihenfolge: Die Gewerbeanmeldung darf erst nach Bewilligung des AVGS und – falls du ihn beantragen möchtest – auch erst nach Antragstellung des Gründungszuschusses erfolgen. Wer das Gewerbe vorzeitig anmeldet, riskiert sowohl die AVGS-Förderung als auch den Anspruch auf den Gründungszuschuss, da beide Förderungen ausschließlich der Vorbereitung auf die Selbstständigkeit dienen.
Auch nach dem Coaching bleiben dir alle Wege offen: Gründung in Vollzeit, Gründung im Nebenerwerb, Rückkehr in eine Festanstellung mit klareren Zielen oder eine Weiterqualifizierung. Es gibt keine Rückzahlungspflicht und keine Sanktionen, falls du dich gegen die Selbstständigkeit entscheidest.
Nein, ein fertiger Businessplan ist keine Voraussetzung – im Gegenteil: Die Erstellung eines tragfähigen Businessplans ist einer der zentralen Inhalte des AVGS-Gründercoachings. Wer bereits einen vollständigen Businessplan vorlegen könnte, würde das Coaching streng genommen nicht mehr brauchen.
Was du für die Beantragung des AVGS mitbringen solltest, ist deutlich weniger: eine konkrete, in zwei bis drei Sätzen beschreibbare Geschäftsidee. Dein Sachbearbeiter möchte erkennen, dass du ein konkretes Vorhaben verfolgst (kein bloßer „Wunsch nach Selbstständigkeit"), dass du zur Umsetzung qualifiziert bist und dass dir noch konkrete Bausteine fehlen, die das Coaching abdeckt – zum Beispiel Finanzplanung, Marketingstrategie, Rechtsform oder eben der Businessplan selbst.
Im Coaching erarbeiten wir dann gemeinsam: deinen vollständigen Businessplan inklusive Executive Summary, Marktanalyse und Wettbewerbsbetrachtung; den Finanzplan mit Liquiditäts- und Rentabilitätsvorschau; die Marketing- und Vertriebsstrategie; sowie – falls du ihn beantragen möchtest – die fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung), die für den Gründungszuschuss verpflichtend ist.
Selbst wenn deine Idee noch in einer frühen Phase ist, ist das kein Hindernis. Gerade in dieser Phase ist das Coaching besonders wertvoll, weil eine ehrliche Tragfähigkeitsprüfung vor Investitionen, Kündigungen oder Verträgen stattfinden kann – also dann, wenn ein Kurswechsel noch ohne wirtschaftliche Folgen möglich ist.
Stimmen von hunderten Gründern und Selbstständigen, die mit uns erfolgreich gestartet sind




